Ratgeber · Stand Oktober 2026 · nur für Einträge zu Ihrer eigenen Person

Telefonbuch-Eintrag löschen: So verschwinden Name, Nummer und Adresse

Wer Ihren Namen in ein Online-Telefonbuch tippt, sieht oft Straße und Hausnummer. Manchmal genügt sogar Ihre Telefonnummer, um Name und Anschrift zu finden. Der Eintrag lässt sich kostenlos löschen oder kürzen. Wichtig ist, an der richtigen Stelle anzufangen, sonst taucht er wieder auf.

Woher der Eintrag kommt

In ein Telefon- oder Teilnehmerverzeichnis kommen Sie nur, wenn Sie es beantragt haben (§ 17 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, TDDDG). Oft geschah das beim Vertragsabschluss mit einem Häkchen, das man schnell vergisst. Ihr Telefonanbieter gibt die Daten dann an die Verlage von Verzeichnissen und Auskunftsdiensten weiter (§ 18 TDDDG). So steht derselbe Eintrag in mehreren Verzeichnissen gleichzeitig, zum Beispiel im Telefonbuch, im Örtlichen oder bei einer Telefonauskunft.

Daraus folgt die Reihenfolge: erst beim eigenen Anbieter, dann bei den Verzeichnissen. Löschen Sie nur beim Verzeichnis, kann der Eintrag mit der nächsten Datenlieferung des Anbieters zurückkommen.

In vier Schritten zum gelöschten oder gekürzten Eintrag

  1. Nachsehen, was über Sie zu finden ist

    Suchen Sie in zwei oder drei großen Online-Verzeichnissen nach Ihrem Namen mit Wohnort. Suchen Sie auch rückwärts mit Ihrer Festnetz- und Mobilnummer. Notieren Sie, welche Angaben jeweils erscheinen: Name, Straße, Nummer, Beruf, weitere Personen im Haushalt.

  2. Beim eigenen Telefonanbieter ändern

    Sie können jederzeit verlangen, dass Ihr Eintrag gelöscht oder berichtigt wird, und das kostenlos (§ 17 Abs. 3 TDDDG). In vielen Kundenkonten gibt es dafür einen Punkt wie „Telefonbucheintrag“ oder „Verzeichniseintrag“. Sonst reicht eine kurze Nachricht an den Kundenservice mit Ihrer Kundennummer und dem Satz: „Bitte löschen Sie meinen Eintrag in Teilnehmerverzeichnissen und Auskunftsdiensten für die Rufnummer …“

  3. Bei den Verzeichnissen nachfassen

    Die Verzeichnisse müssen gelöschte Daten entfernen (§ 17 Abs. 4 TDDDG). Bis die Änderung überall angekommen ist, dauert es aber oft Wochen. Schneller geht es mit dem Lösch- oder Änderungsformular des Verzeichnisses selbst. Gibt es keines, schreiben Sie an die Datenschutz-Adresse aus dem Impressum und verlangen die Löschung nach Art. 17 DSGVO.

  4. Nach vier bis sechs Wochen prüfen

    Wiederholen Sie die Suche aus Schritt 1. Steht der Eintrag in Suchmaschinen noch als Vorschau, obwohl er im Verzeichnis gelöscht ist, aktualisiert sich das meist von selbst. Sonst hilft der Weg über die Entfernung veralteter Suchergebnisse.

Nicht ganz weg, nur weniger: den Eintrag kürzen

Manche wollen erreichbar bleiben, aber nicht mit voller Adresse. Sie bestimmen selbst, welche Angaben veröffentlicht werden (§ 17 Abs. 1 TDDDG). Üblich ist zum Beispiel:

  • Name, Ort und Nummer, aber ohne Straße und Hausnummer,
  • nur der Nachname oder nur der Anfangsbuchstabe des Vornamens,
  • keine weiteren Personen aus dem Haushalt (die nur mit ihrem Einverständnis eingetragen sein dürfen).

Die Änderung beantragen Sie wie die Löschung beim Telefonanbieter.

Sonderfälle

  • Alter Anschluss, alter Anbieter: Den Eintrag hat oft noch der frühere Anbieter gemeldet. Schreiben Sie dort hin und zusätzlich an das Verzeichnis (Art. 17 DSGVO), denn ein gekündigter Anschluss gehört nicht mehr ins Verzeichnis.
  • Branchenbuch und Firmeneintrag: Einträge für Selbstständige stammen oft nicht vom Telefonanbieter, sondern aus einem eigenen Auftrag, aus dem Handelsregister oder aus Ihrer Website. Ändern Sie sie über das Verzeichnis selbst. Beachten Sie, dass Ihr Impressum eine Anschrift nennen muss (§ 5 DDG); ob statt der Wohnadresse eine Geschäftsadresse genügt, klären Sie im Einzelfall.
  • Verzeichnisse, die Daten anderswo herhaben: Fragen Sie nach der Herkunft. Wie das geht, steht auf der Seite zur Auskunft bei Datenhändlern.
  • Kostenpflichtige „Löschdienste“: Die Löschung beim Anbieter und beim Verzeichnis kostet nichts. Für Telefonbucheinträge brauchen Sie keinen Dienst, der dafür Geld verlangt.
Müssen Sie Ihre Adresse schützen, weil Sie bedroht oder verfolgt werden? Löschen Sie dann nicht nur den Verzeichniseintrag, sondern beantragen Sie bei der Meldebehörde eine Auskunftssperre (§ 51 Bundesmeldegesetz). Beratungsstellen helfen dabei, zum Beispiel HateAid, der Weisse Ring (Opfer-Telefon 116 006) oder das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016). Im Notfall wählen Sie 110.

Den Überblick behalten

Das Telefonbuch ist meist nur eine von mehreren Stellen, an denen Ihre Adresse steht. Die kostenlose Checkliste zeigt alle Orte, an denen Sie suchen sollten. Selfscope ergänzt sie um einen Suchplan, Mustertexte für Löschung und Auskunft und ein Fundprotokoll für Ihren Browser, das die Fristen ausrechnet.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir stellen keine Anträge für Sie und können nicht zusagen, dass ein Eintrag überall verschwindet; das entscheiden Anbieter, Verzeichnis, Aufsichtsbehörde oder ein Gericht.